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   BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58   

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BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58 (https://dejure.org/1959,261)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1959 - IV C 47.58 (https://dejure.org/1959,261)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1959 - IV C 47.58 (https://dejure.org/1959,261)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 5
  • MDR 1959, 949
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.04.1959 - III C 318.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58
    Demzufolge hat der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 23. April 1959 (BVerwG III C 318.57) die Einordnung eines nach Luxemburg zurückgekehrten deutschen Staatsangehörigen als Vertriebenen gebilligt.

    Wie der III. Senat in seinem Urteil BVerwG III C 318.57 vom 23. April 1959 zu dem dem § 2 Abs. 1 Nr. 2 WAG gleichartigen § 230 LAG ausgesprochen hat, steht es der Begründung und Aufrechterhaltung eines ständigen Aufenthalts nicht grundsätzlich entgegen, wenn ein Antragsteller während, dieses Aufenthalts zielstrebig versucht, an seinen früheren Wohnort im Ausland zurückzukehren.

  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58
    Sie habe durch Heirat nicht die tschechoslowakische Staatsangehörigkeit erworben, weil ihr Mann nur als Angehöriger der deutschen Volksgruppe dort eingebürgert worden sei, das diesbezügliche tschechoslowakische Gesetz vom 24. April 1953 nur solche Ehefrauen tschechoslowakischer Staatsbürger betreffe, die ihre tschechoslowakische wegen ihrer deutschen Nationalität verloren hatten, auf tschechoslowakischem Boden wohnten und Angehörige eines anderen Staates seien; im übrigen sei nach deutscher Rechtsauffassung (BVerfGE 1, 322) solche Massenzwangseinbürgerung gegen den willen der Eingebürgerten nicht anzuerkennen.
  • BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58
    Hierzu ist im einzelnen zu bemerken: Wie §§ 9 und 10 BVFG für das Lastenausgleicherecht durch die eigenen Stichtagsvorschriften in § 9 FG, § 230 LAG, § 2 Abs. 1 Nr. 2 WAG und § 4 (insbesondere Absatz 4) ASpG ersetzt sind - daß insoweit jede Bindung von Ausgleichsbehörden an Entscheidungen der Flüchtlingsbehörden abzulehnen ist, ist schon in BVerwG IV C 267.57 vom 18. Dezember 1957 - BVerwGE 6, 69 - ausgesprochen worden -, so ist § 11 BVFG durch § 359 LAG und § 12 WAG ersetzt, so daß.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.1958 - II A 724/57
    Auszug aus BVerwG, 12.06.1959 - IV C 47.58
    Der Senat vermag deswegen der Begründung nicht beizutreten, mit der das Oberverwaltungsgericht Münster für den Bereich des BVFG in seinem Urteil vom 20. Juni 1958 (DÖV 1959, 317) bei einem aus Belgien vertriebenen, nach dort zurückgekehrten Deutschen den Untergang der Vertriebeneneigenschaft angenommen hat.
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der

    Insoweit kommt es insbesondere darauf an, ob die Eheleute im Juni 1990 Rumänien iS des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG "verlassen" haben; eine Rückkehr - wie hier im Juli 1990 - führt regelmäßig nicht dazu, dass der durch die Einreise gegebenenfalls begründete Vertriebenenstatus wieder verloren geht (vgl BVerwGE 9, 5 = Buchholz 427.4 § 1 WAG Nr. 13; BVerwG Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 51 S 9 mwN; so auch BSGE 80, 186, 191 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1 S 7).
  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von

    Wenn nach dem BVFG eine Anerkennung als Vertriebener nur einmal erfolgt und dieser Status grundsätzlich auch nicht durch eine Rückkehr in ein Vertreibungsgebiet verloren geht (vgl. BVerwGE 9, 5, 6 ff.; BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwG Buchholz 427.3 § 11 Nr. 52; Buchholz 412.3 § 1 Nr. 51), so folgt daraus nicht, daß eine erneute Vertreibung rechtlich ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG, RLA 1962, 169, 170; BVerwGE 14, 107, 108; LSG Niedersachsen, Breithaupt 1964 497 f).
  • BVerwG, 04.04.1995 - 9 C 400.94

    Beurteilung der Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen -

    Ein einmal entstandener Vertriebenenstatus geht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder verloren (Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - BVerwGE 9, 5; Urteil vom 18. März 1986 - BVerwG 9 C 1.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 31; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 16; Urteil vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 39.82 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 10 betreffend den Heimkehrerstatus).
  • BVerwG, 18.03.1986 - 9 C 1.86

    Verlust des Wohnsitzes - Ehegatte eines Vertriebenen - Nichtdeutscher Ehegatte -

    Der Statuserwerb tritt kraft Gesetzes ein; er geht durch spätere Ereignisse nicht wieder verloren (vgl. Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 7. November 1985 - BVerwG 5 C 39.82 - betreffend den Heimkehrerstatus).
  • BVerwG, 21.11.1974 - III C 22.73

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anerkennung als Aussiedlerin

    Auch wenn - was hier nicht entscheidungsbedürftig ist und deshalb zugunsten der Klägerin unterstellt wird - dieser Status durch Rückkehr in das Vertreibungsgebiet nicht berührt wird (bejahend bei Rückkehr in dasselbe Vertreibungsgebiet: BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]; Urteil vom 17. November 1961 - BVerwG IV C 339.60 - [RLA 162, 169]; Urteil vom 29. März 1962 - BVerwG III C 126.61 - vgl. auch Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 11 LAG Anm. 10 S. 53), müßte die Klägerin insoweit daran scheitern, daß der Geschädigte nach § 9 FG die Feststellung eines Vertreibungsschadens nur unter den Stichtagsvoraussetzungen des § 230 LAG verlangen kann.
  • VGH Bayern, 22.12.2011 - 11 C 11.812

    Als Umsiedlerin und Aussiedlerin anerkannte Vertriebene

    Im Urteil vom 12. Juni 1959 (BVerwGE 9, 5/9) hat das Bundesverwaltungsgericht schließlich angemerkt, dass "die sich aus dem Bundesvertriebenengesetz ergebenden Rechte und Vergünstigungen, wie Ansiedlung als Landwirt, Erleichterungen bei Berufszulassungen, Verschaffung von Arbeitsplätzen und Wohnraum, Steuerermäßigungen, Kreditbewilligungen, Zinsverbilligungen, Bürgschaften usw., durchweg schon nach ihrer Art und Beschaffenheit an einen Aufenthalt im Inland anknüpfen".
  • BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 320.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Da die Beschwerde lediglich auf die vorstehende, nicht durchgreifende Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) gestützt wird und das Revisionsgericht - von hier nicht gegebenen Ausnahmen abgesehen - lediglich den geltend gemachten Revisionszulassungsgrund im Beschwerdeverfahren prüfen darf, kann dahinstehen, ob die Revision bei einer Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VwGO im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1959 - BVerwG 4 C 47.58 - (BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58] ), vom 29. März 1962 - BVerwG 3 C 126.61 - (BVerwGE 14, 107), vom 18. April 1962 - BVerwG 4 C 130.61 - (BVerwGE 14, 130 [BVerwG 18.04.1962 - IV C 130/61] ), vom 21. November 1974 - BVerwG 3 C 22.73 - (BVerwGE 47, 209) und vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40) hätte zugelassen werden können.
  • BVerwG, 17.11.1961 - IV C 339.60

    Rechtsmittel

    Vertriebenen in das verlassene Vertreibungsgebiet weder die Vertriebeneneigenschaft noch die Berechtigung zum Lastenausgleich untergehen (BVerwG IV C 47.58 in BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]).
  • BVerwG, 20.08.1965 - IV C 105.64

    Schadensfeststellung und Gewährung von Hausratentschädigung - Vertreibung aus

    Es kann hier dahinstehen, ob die Rückkehr eines Vertriebenen in seine ausländische Heimat nicht schon ein Auswandern in das Ausland bedeuten kann (zu vergl. BVerwG III C 318.57 vom 23. April 1959, ferner BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58]), zumal wenn sich inzwischen die Verhältnisse dort grundlegend gewandelt haben, so daß bereits die Reise der Klägerin nach dem im sog. polnischen Korridor gelegenen Kielau ein Auswandern ins Ausland darstellte.
  • BVerwG, 15.02.1961 - IV B 163.59

    Rechtsmittel

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die jedenfalls in den Urteilen vom 23. April 1959 - BVerwG III C 318.57 - RLA 59, 237, ZLA 59, 327 und IFLA 59, 238 und vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 47.58 -, BVerwGE 9, 5 [BVerwG 12.06.1959 - IV C 47/58] grundsätzlich bejahte Frage, daß die Rückkehr in das Vertreibungsgebiet die Vertriebeneneigenschaft nicht beseitigt, noch weiter klärungsbedürftig ist.
  • BVerwG, 17.07.1963 - IV B 64.63

    Untergang der Vertriebeneneigenschaft und der

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